VonCarsten Kurtz

Das Bischofsamt – wissenschaftliche Perspektiven

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Veranstaltung am 2. Februar um 16.00 Uhr per ZOOM

Das Bischofsamt in der Ev.-luth. Kirche in Bayern – Perspektiven und Diskussion

Eine öffentliche Online-Sonderveranstaltung des FB Theologie und der Professur für Praktische Theologie (verantwortlich Prof. Dr. Peter Bubmann i.Verb. mit Prof. Dr. Hans Jürgen Luibl)

Vortrag zur geschichtlichen Entwicklung des Bischofsamts in der ELKB:
Prof. Dr. Anselm Schubert

  • Spotlights aus anderen theologischen Disziplinen:
  • Prof. Dr. Wolfgang Schoberth
  • Prof. Dr. Andreas Nehring
  • Prof. Dr. Ursula Roth
  • Prof. Dr. Hacik Gazer
  • Prof. Johanna Haberer
  • Statements aus Mittelbau und Studierendenschaft

Gemeinsame Diskussion

Zoom-Meeting beitreten https://fau.zoom.us/j/61415857448?pwd=aENYK0tSdDJTZS93L3FtSWF3UTBoZz09

VonCarsten Kurtz

§§§ – Stellung, Aufgaben und Wahl des Landesbischofs bzw. der Landesbischöfin

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In Artikel 60, 61 und 62 der Kirchenverfassung (KVerf) der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern finden sich Informationen zu Stellung, Aufgaben und Wahl des Landesbischofs.


Art. 60 KVerf: Stellung des Landesbischofs bzw. der Landesbischöfin
(1) Der Landesbischof bzw. die Landesbischöfin ist ein Pfarrer bzw. eine Pfarrerin, der bzw. die in das kirchenleitende Amt für den Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern berufen ist.
(2) Der Landesbischof bzw. die Landesbischöfin ist zur öffentlichen Wortverkündigung und zur Sakramentsverwaltung in allen Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern berechtigt. Er bzw. sie kann sich an die Gemeinden mit Kundgebungen wenden; dabei kann er bzw. sie anordnen, dass diese Kundgebungen im öffentlichen Gottesdienst verlesen werden.

Art. 61 KVerf: Aufgaben des Landesbischofs bzw. der Landesbischöfin
(1) Der Landesbischof bzw. die Landesbischöfin hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Er bzw. sie achtet darauf, dass das Wort Gottes schrift- und bekenntnisgemäß verkündigt wird und die Sakramente recht verwaltet werden;
  2. er bzw. sie führt das Gespräch mit den Gemeinden, den Pfarrern und Pfarrerinnen und den anderen kirchlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen; er bzw. sie berät, tröstet und mahnt sie geschwisterlich;
  3. er bzw. sie fördert die Gemeinschaft und Zusammenarbeit unter den Gemeinden, Einrichtungen und Diensten;
  4. er bzw. sie bemüht sich, die Verbindung mit anderen Kirchen zu pflegen und zu vertiefen;
  5. er bzw. sie vertritt die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern in der Öffentlichkeit;
  6. er bzw. sie führt den Vorsitz im Landeskirchenrat;
  7. er bzw. sie tauscht mit den Oberkirchenräten bzw. Oberkirchenrätinnen in den Kirchenkreisen Erfahrungen aus und berät mit ihnen über gemeinsame Aufgaben;
  8. er bzw. sie fertigt die kirchlichen Gesetze und Verordnungen aus und verkündet sie;
  9. er bzw. sie vollzieht die Ernennung der Pfarrer und Pfarrerinnen und der Kirchenbeamten und Kirchenbeamtinnen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern;
  10. er bzw. sie führt die Dienstaufsicht über den Leiter bzw. die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes.
    (2) Der Landesbischof bzw. die Landesbischöfin hat das Recht zu ordinieren und zu visitieren.
    Er bzw. sie kann Pfarrer und Pfarrerinnen in ihr Amt einführen und Einweihungen vornehmen.
    (3) Der Landesbischof bzw. die Landesbischöfin hat eine feste Predigtstätte.

    Art. 62 KVerf: Wahl des Landesbischofs bzw. der Landesbischöfin, Ruhestand, Abberufung
    (1) Der Landesbischof bzw. die Landesbischöfin wird von der Landessynode für die Dauer von zwölf Jahren gewählt.
    (2) Für die Wahl des Landesbischofs bzw. der Landesbischöfin ist eine Mehrheit von zwei Dritteln aller Synodalen erforderlich. Kommt eine Mehrheit in zwei Wahlgängen nicht zustande, so genügt in weiteren Wahlgängen die Mehrheit aller Synodalen.
    (3) Der Landesbischof bzw. die Landesbischöfin tritt mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand. Die Amtszeit kann befristet verlängert werden. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann der Landesbischof bzw. die Landesbischöfin mit einer Mehrheit von zwei Dritteln aller Synodalen aus seinem Amt bzw. ihrem Amt abberufen werden.
    (4) Weitere Bestimmungen über die Rechtsstellung des Landesbischofs bzw. der Landesbischöfin, insbesondere über seine bzw. ihre Wahl und die Möglichkeit seiner bzw. ihrer Abberufung werden durch Kirchengesetz getroffen.
VonCarsten Kurtz

Bildung by YouTube

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Die mediale Begleitung auf dieser Homepage, bei YouTube und Instagram erfolgt durch das Projekt-Team von Bildung by YouTube in Erlangen; in Kooperation mit Bildung Evangelisch -zwischen Tauber und Aisch.

Das „Digital-Team“ aus Erlangen erstellt digitale Inhalte, um die Erwachsenenbildung und kirchliche Themen in das Internet zu bringen. Hier ist uns die Vielfalt und Ansprache verschiedener Altersgruppen besonders wichtig.

Unsere YouTube Auftritte haben teilweise über 25 tsd Aufrufe und unser Instagram Auftritt erreicht regelmäßig um die 1000 Personen.

https://www.instagram.com/bildungevangelisch/

https://www.youtube.com/channel/UCHrsDJ9i0TsmXn0NM_j_XpQ

VonCarsten Kurtz

10 Thesen zur Bischofswahl von Prof. Dr. Reiner Anselm, München

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  1. Idealerweise vereint die Person, die das Bischofsamt ausübt, alle drei Dimensionen des Christentums, die individuelle, die kirchliche und die öffentliche Dimension.
  2. Eine erkennbare Verankerung im evangelischen Glauben, ein Sinn für die Kirche als Organisation und das Gespür für den spezifischen Beitrag des evangelischen Christentums für das Zusammenleben in der Gesellschaft sind daher
    die drei Kerneigenschaften, die die zukünftige Bischöfin, der zukünftige Bischof mitbringen sollte.
  3. Das Werkzeug, über das die Bischofsperson verfügen kann, ist das Wort, und zwar das geistliche Wort. Erkennbar und unterscheidbar evangelisch sprechen und verkündigen können ohne in die kirchischen Stereotype zu verfallen, ohne aber auch nur religiöse Selbstverständlichkeiten zu verbreiten, ist unverzichtbar.
  4. Die Orte, an denen ein solches Wort zu Gehör gebracht werden kann, sind nicht nur die hervorgehobenen Gottesdienste, sondern auch die Seelsorge, gerade an Mitarbeitenden in der Kirche. In besonderer Weise aber wird sich die Bischofsperson denen zuwenden müssen, denen von Pfarrpersonen und anderen Mitarbeitenden in der Kirche Leid, Gewalt und Unrecht geschehen ist.
  5. Souveräne Sprachfähigkeit im Glauben setzt eine ausgewiesene theologische Kompetenz voraus. Nur wer einen belastbaren eigenen theologischen Kompass hat, kann als Leitungsperson überzeugen.
  6. Durch das Wort wirkt die Bischofsperson auch in die Kirche hinein. Hier wird es besonders darauf ankommen, den Pfarrpersonen und allen anderen, die in und für die Kirche arbeiten, Mut und Motivation zuzusprechen.
  7. Da in der bayerischen Tradition die Bischofsperson ein kirchenleitendes Organ ist, gehören auch die Kompetenz und die Erfahrung, eine Organisation zu leiten, zu den unverzichtbaren Eigenschaften. Gerade angesichts des Konzentrationsprozesses, in dem die Kirche steht, ist diese Fähigkeit unabdingbar.
  8. Zu dieser Leitungskompetenz gehört es auch, mit Konflikten konstruktiv, transparent und fair umzugehen. Wo immer schmerzliche Entscheidungen getroffen werden müssen, hat die Bischofsperson dafür zu sorgen, dass solche Entscheidungen keine Personen diskreditieren.
  9. Die Bischofsperson ist – wie andere Inhaberinnen und Inhaber des besonderen Amtes – Repräsentantin sehr unterschiedlicher individueller Glaubensrichtungen und Lebensstile. Repräsentation kann daher nicht durch eine an Quoten orientierte Zugehörigkeit – Stadt oder Land, Frau oder Mann, progressiv oder konservativ – erreicht werden, sondern allein durch ein transparentes Wahlverfahren.
  10. Die Bischofsperson repräsentiert die evangelischen Christenmenschen nach innen und nach außen, insbesondere gegenüber den Medien und der politischen Öffentlichkeit. Der besondere Auftrag besteht dabei in der Orientierung am Gemeinsinn, nicht in der Unterstützung einzelner politischer Positionen.

(Der Artikel wurde aus redaktionellen Gründen um 1 Jahr zurückdatiert)

VonCarsten Kurtz

10 Thesen zur Bischofswahl von Dipl. Rel.päd. (FH) Christine Ursel

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  1. Kein Mister Universum und keine Miss World – Imperfekt ist perfekt.
    Er / Sie ist ein RoleModel für ein Leben mit Ecken und Kanten, die zum Leben gehören, weil das Leben uns alle (aus-)zeichnet. Und auch ein Vorbild für den Umgang mit Versagen und Schuld. Keine retuschierte HochglanzAusgabe, sondern jemand, der/die bewusst im Fragment die je eigene Schönheit erkennen kann.
  2. Gott ist schon da – auch im Büro der Bischöfin/des Bischofs
    Darauf vertrauen, dass das Wesentliche längst da ist, wir brauchen es nur zu entdecken, dem Raum geben und Aufmerksamkeit schenken. Daraus kann Vertrauen, Zukunftsmut und innere Freiheit wachsen.
  3. Leitung im „Zukunftsministerium“
    Kirchenleitung braucht Ambition und Lust auf Leitung, Erfahrung als Führungskraft, spezifische Fort- und Weiterbildung, Fähigkeit und Räume zur Reflexion und Bereitschaft zu Begleitung, Beratung, Coaching.
  4. Multiprofessionalität ist seine / ihre Profession:
    Es braucht Handlanger und Herzwerkerinnen des Evangeliums genauso wie Wortakrobatinnen und Ritualmeister, Strateginnen und Transformatoren, Strukturschaffende und IT-Spezialistinnen, Künstler der Bildung und bildende Künstlerinnen, Gastgebende und gute Haushalter, Musikerinnen und Meditierende, Netzwerkerinnen und Resonanzraumpflegende, Nährende und Heilende, Notwendende und Seelenpfleger… Sie alle verwirklichen „Mit Herz und Mund und Tat und Leben“ das Evangelium. Ein Bischof/eine Bischöfin für alle Menschen, Berufsgruppen, Engagementformen, Aufgaben- und Tätigkeitsfelder und Lebensbereiche.
  5. Mit dem wertschätzenden Blick eines / einer Empowerment-Spezialist:in:
    Fokus auf Ressourcen und Potentiale, auf das Mögliche und das bald Mögliche, auf Freiräume und Wachstum. Das gilt für Menschen (Personalentwicklung) wie für Strukturen (Organisationsentwicklung).
  6. Ein/e Architekt*in der Verbundenheit:
    Von einander wissen, einander wahrnehmen, miteinander wirken. Gelegenheiten der Begegnung inszenieren und fördern – im Sozialraum mit der Vielzahl an Akteur:innen, im virtuellen Raum, in aller Diversität und Interkulturalität, auch für die Verbundenheit von Kirche und Diakonie und in der Ökumene.
  7. Ein/e Charismatiker*in der Kontakte:
    Ein leichter Zugang zur Liebe Gottes für alle Menschen – auch durch eine gewinnende Präsenz, die diese Liebe spürbar werden lässt und gleichzeitig immer wieder evangelische Positionen nicht vorenthält.
  8. Ein/e Facilitator*in für Beteiligung und Entscheidungsfreude:
    Veränderungsprozesse brauchen Beteiligung und eine geistliche Durchdringung mit Raum für den Geist im Prozess. Eine Vielheit an Formaten nutzen und eine innere Klarheit für Entscheidungen wachsen lassen.
  9. Lust haben auf eine Learning Journey „Tour de Diakonie“:
    Denn: Wo Kirche drauf steht, muss auch Diakonie drin sein. Wo Diakonie drauf steht, muss auch Kirche drin sein.
  10. Fünf Kompetenzen:
    Kommunikative Kompetenz: Dinge besprechbar machen und Menschen auf verschiedenen Kanälen ins Gespräch bringen, Freude an der Strahlkraft des Wortes haben, erkennbar und deutlich positionieren
    Konzeptionelle Kompetenz: trag- und zukunftsfähige Konzepte (mit-)entwickeln und fördern
    Kybernetische Kompetenz: Prozesse steuern, Innovation ermöglichen, Entscheidungen treffen
    Korrelative Kompetenz: Dinge und Menschen zusammenbringen, auch strukturell – z.B. Verbundenheit von Kirche und Diakonie
    Künstlerisch-ästhetische Kompetenz: ansprechende, zeitgemäße Gestaltung und Präsenz in den Medien

Dipl. Rel.päd. (FH) Christine Ursel, M.A. Organisations- und Personalentwicklung, Coach, Prädikantin
Fortbildungsreferentin im Landesverband Diakonie Bayern – Diakonie.Kolleg., Nürnberg

(Artikel wurde aus redaktionellen Gründen um 1 Jahr zurückdatiert)

VonCarsten Kurtz

Nicht notwendig, aber vielleicht hilfreich – Thesen zum Bischofsamt von Prof. Dr. Hans Jürgen Luibl

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  1. Für die evangelischen Kirchen ist das Bischofsamt nicht konstitutiv. Weder in der Geschichte noch gegenwärtig in der Vielfalt der evangelischen Kirchen ist das Bischofsamt für alle Kirchen verbindlich. Auch theologisch ist das Bischofsamt für die Kirche nicht notwendig.
  2. In evangelischer Freiheit kann eine Kirche ein Bischofsamt einführen und gestalten, insofern es eine dienende Funktion für die Kommunikation des Evangeliums und für kirchliche Entwicklungen hat.
  3. Das Bischofsamt entspringt keiner heiligen, überzeitlichen Ordnung, die es umzusetzen gilt, sondern steht in der Verantwortung der Kirche.
  4. Bei Gründung und Begründung eines Bischofsamtes ist darauf zu achten, wie dieses Amt in der Geschichte der Kirche verwurzelt ist, wie es für diese Kirche fortgeschrieben werden kann und wie es in aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen ausgestaltet werden sollte.
  5. Ein wesentliches Kriterium für Gestalt und Gestaltung des evangelischen Bischofsamtes ist die Frage, wie Leitungsverantwortung in der Kirche wahrgenommen wird. Zu stärken ist, dass Leitungsverantwortung immer auf Personen angewiesen ist. Somit ist eine Person in einem exklusiven Amt Ausdruck dieser Verantwortung – wobei auch die Gefahr entsteht, Leitung (in Liturgie, Recht oder in Entscheidungssituationen) auf eine Person qua Amt zu konzentrieren und so synodale Leitung und damit die gemeinsame Leitungsverantwortung aller für die Kirche einzuengen. Wie gelingt es, gerade in Zeiten von Leitungskonzentration, wieder inklusive und gemeinschaftliche
    Verantwortung zu stärken? Das Bischofsamt hat gegenwärtig der Demokratisierung in Kirche und Gesellschaft zu dienen.
  6. Zur Ausgestaltung des Bischofsamtes sind immer Kontexte mit zu bedenken. Um in der Ökumene mit der katholischen oder orthodoxen Kirche sprachfähiger zu werden, legt sich etwa ein evangelisches Bischofsamt nahe. Wie aber kann es gelingen, das fundamental Andere eines evangelischen Bischofsamtes auch in der Öffentlichkeit erkennbar zu machen?
  7. Sinnvoll könnte gegenwärtig ein Bischofsamt sein, um in der medialisierten Öffentlichkeit durch eine Bischofsperson evangelische Kirche sicht- und hörbar zu machen. Gelingen kann dies allerdings nur, wenn evangelische Kirche vielfältig in dieser medialisierten Öffentlichkeit präsent ist und klar ist, welche besondere Rolle (und mit welcher Botschaft) in diesem Konzert dem Bischofsamt zukommen soll.
  8. Gegenwärtig findet ein rasanter und tiefgreifender Erosions- und Transformationsprozess von Kirche statt. Das Bischofsamt darf hier nicht letzter Rest heiliger Hierarchien der Vergangenheit, als Fels in der Brandung der Zeiten, verstanden werden, sondern muss als Aufgabe organisiert werden, um Übergangsprozesse zu (re-)präsentieren, ggf. auch mit dem Ziel, das Bischofsamt im Blick auf eine neue Kirchlichkeit auch wieder aufzugeben. Die Synode hat nicht nur die Aufgabe der Bischofswahl, sondern auch die Verantwortung für die Rahmenbedingungen des Bischofsamtes.
  9. Bei der Einpassung des Bischofsamts in die Kirche ist in den Blick zu nehmen, welche Aufgabe das Bischofsamt für die unterschiedlichen Handlungsfelder und Milieus unserer Kirche hat. So kann das Bischofsamt eingebunden werden in Veränderungsprozesse der Kirche. Ein alles integrierendes Bischofsamt ist ein Mythos, der handlungsunfähig macht und Frustrationen provoziert.
  10. Das Bischofsamt ist gegenwärtig bei aller Skepsis gegenüber Kirche noch immer ein Kristallisationspunkt von Kirche. Das kann auch zu Überlastungen des Amtes und der Amtsperson werden – wie kann es gelingen, das Amt wieder funktional zu sehen und auf das Maß des Menschlichen zu bringen? Ein solches Amt wäre für unsere Kirche gegenwärtig hilfreich.

(Der Artikel wurde aus redaktionellen Gründen um 1 Jahr zurückdatiert)

VonCarsten Kurtz

Thesen zum Amt der Bischöfin / des Bischofs von Dekanin Ursula Brecht, Neustadt a. d. Aisch

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  1. Die Aufgaben der Bischöfin/des Bischofs sind im Binnen- und Außenverhältnis der ELKB sehr genau zu differenzieren und sorgsam zu gestalten.
  2. Die ELKB verändert sich schnell, der gesellschaftliche Relevanzverlust führt auch zum umfangreichen Verlust von personellen und finanziellen Möglichkeiten. Die zentrale Aufgabe der Bischöfin/des Bischofs ist in diesen Zeiten geistliche Leitung.
  3. Die Bischöfin/der Bischof der evangelischen Kirche ist im Sinne der Ordinationsrechte mit allen Pfarrer*innen gleichgestellt. Sie/er ist herausgehoben durch Leitungsaufgaben und durch die Funktion als Integrationsfigur nach innen und außen.
  4. Die Bischöfin/der Bischof ist Teil des abgestimmten Miteinanders der viergliedrigen Kirchenleitung der ELKB, zusammen mit Landessynode, Landessynodalausschuss und Landeskirchenrat. Ihre/seine Aufgaben sind verbindlich geregelt.
  5. Die Bischöfin/der Bischof wirkt nach innen und außen in Freiheit durch die Auslegung des biblischen Wortes.
  6. Für die Wahrnehmung der Leitungsfunktion nimmt die Bischöfin/der Bischof aufmerksam wahr, wie sich Kirche in der Fläche entwickelt. Ein Mittel dafür sind regelmäßige Visitationen von Dekanaten und Einrichtungen.
  7. Geistliche Leitung bedeutet in diesen Zeiten das Aufzeigen von theologischen Perspektiven und geistlichen Impulsen für alle Kirchenmitglieder, insbesondere und für alle, die sich haupt- und ehrenamtlich für die Kirche einsetzen.
  8. Als Leitung des Landeskirchenrats und Dienstvorgesetzte/r der Oberkirchenrät*innen und der Leitung des Rechnungsprüfungsamts hat die Bischöfin/der Bischof die Aufgabe eine transparente und zukunftsweisende Entwicklung der kirchlichen Verwaltung und deren Spitze aktiv zu befördern.
  9. Die Bischöfin/der Bischof repräsentiert in besonderer Weise die sich verändernde Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern in der kirchlichen, politischen, ökumenischen und zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit.
  10. Als Gesicht der Evangelischen Kirche in Bayern wird sie/er als die Sprecherin und Ansprechpartnerin wahrgenommen. Die Aufgabe medialer Vermittlung und Präsenz der ELKB durch die Bischöfin/den Bischof bedarf in der Kirchenleitung abgestimmter Ziele und Prioritäten.

(Artikel aus redaktionellen Gründen um 1 Jahr zurückdatiert)

VonCarsten Kurtz

Next Bischof*in,10 Thesen von Elisabeth Peterhoff, Diakonin

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  1. Der Bischof/Die Bischöfin ist verantwortlich für die zeitgemäße Verkündigung des Evangeliums in Wort und den Sakramenten. Die Verkündigung im diakonischen Engagement hat für ihn/sie den gleichen Stellenwert.
  2. Der Bischof/Die Bischöfin setzt sich aktiv für diakonische Aufgaben ein, einschließlich der finanziellen Unterstützung durch Kirche, Staat, Bürgerschaftliches Engagement. Er/sie fördert haupt- und ehrenamtliches Engagement im diakonischen Bereich durch seine/ihre Aufmerksamkeit.
  3. Der Bischof/Die Bischöfin wirkt durch die Auslegung des Evangeliums und die Deutung der frohen Botschaft in der aktuellen Zeit und den aktuellen Herausforderungen. Die Kraft des Glaubens für Einzelne, für Gemeinden und für die Gesellschaft wird öffentlich bezeugt.
  4. Der Bischof/Die Bischöfin ist das Gesicht der ELKB. In einer medialen Welt ist er/sie Repräsentant*in der Kirche. Das öffentliche Wirken zielt auf die Verkündigung in Wort und Tat.
  5. Der Bischof/Die Bischöfin bezieht alle haupt- und ehrenamtlichen Sichtweisen in der Amtsführung mit ein und hält zu allen Berufsgruppen und den Ehrenamtlichen regelmäßigen Kontakt. Er/sie fördert durch allseitige und allparteiliche Anerkennung von Qualifikationen Beteiligung von vielen. Er/sie schätzt das multiprofessionelle Miteinander aller Berufsgruppen und die Einbeziehung ehrenamtlichen Engagements in die jeweiligen, örtlichen Aufgabenstellungen.
  6. Der Bischof/Die Bischöfin ist nahe bei den Mitgliedern der Kirche durch Besuche, Visitationen, Einladungen, Einführungen, Ordinationen und Segnungen in verschiedensten Bezügen der ELKB. Die Gemeinschaft der Christ*innen fördert er/sie im ökumenischen Kontext und der weltweiten Vernetzung der Kirchen.
  7. Der Bischof/Die Bischöfin ist Kommunikator*in des Evangeliums zwischen Kirche, Gesellschaft und Staat.
  8. Der Bischof/Die Bischöfin steht ein für Pluralität und Diversität des evangelischen Glaubens.
  9. Der Bischof/Die Bischöfin tritt für eine offene Kirche ein. Kirchenferne wie Menschen anderer Religionszugehörigkeit spüren die Achtung und den Respekt für ihre Überzeugung, ihren Glauben.
  10. Der Bischof/Die Bischöfin hält insbesondere Kontakt zu den jüdischen Glaubensgeschwistern. Jeder Form von Antisemitismus, Menschenfeindlichkeit oder Menschenverachtung widerspricht er/sie öffentlich und engagiert sich mit anderen Organisationen/Institutionen und Kirchen/Glaubensgemeinschaften für die Menschenrechte national und international.

(Artikel aus redaktionellen Gründen um 1 Jahr zurückdatiert)

VonCarsten Kurtz

10 Thesen zum Bischofsamt von Dekan Peter Huschke

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Als Landesbischöfin oder Landesbischof wünsche ich mir eine Person, die ganz im Sinne der griechischen Worte episkopos und episkope auf das Gesamte der ELKB in ihrem gesellschaftlichen Umfeld im Vertrauen auf den Heiligen Geist draufschaut, viel zuhört, klar handelt und uns alle zusammen gestützt auf den dreieinigen Gott Kirche Jesu Christi miteinander, nebeneinander und füreinander sein lässt. Im Einzelnen könnte das für mich im Blick auf
diese Person (Mann, Frau oder divers – für mich unerheblich) so aussehen:

  1. Die Person schaut – vor allen auch im Gebet und mit Zeit für eigene Ruhe und Besinnung– auf „ihre“ ELKB als Kirche Jesu Christi drauf, nimmt viel wahr und pflegt Kontakte analog und digital.
  2. Die Person tut das gemeinsam mit den übrigen Leitungsorganen der ELKB und spricht sich, wo immer möglich, mit den weiteren Leitungsorganen ab, sucht nach Einigkeit und trägt Konflikte klar aus.
  3. Die Person schaut darauf, dass sie um sich herum ein sie unterstützendes Umfeld aufbaut, das sie stützt und trägt, ihr widerspricht und sie korrigiert. An dieses Umfeld kann sie wie an alle Leitungsgremien auch viele der ihr noch zugewiesenen Aufgaben abgeben und sie erst gar nicht übernehmen.
  4. Die Person schaut dabei besonders auf die Diakonie, die Verwaltung und die Finanzen und die hierfür verantwortlichen Menschen, da in diesen Bereichen entscheidend die Glaubwürdigkeit des Evangeliums Jesu Christi im Inneren der Kirche und vor allem von außen erlebt wird.
  5. Die Person schaut darauf, dass sie analog und digital mit ihrem Auftreten in der großen Öffentlichkeit und im Kleinen vor Ort durch Gottesdienste, Andachten, Bücher und im persönlichen Gespräch an der geistlichen und theologischen Weiterentwicklung der ELKB mitarbeitet.
  6. Die Person sucht und pflegt dabei analog und digital das Gespräch mit Menschen, die noch nie, noch nicht oder nicht mehr im Kontakt mit der ELKB oder Kirche überhaupt gestanden sind bzw. stehen.
  7. Die Person zeigt deutlich und lebt vor, dass die ELKB ein Teil der weltweiten Kirche Jesu Christi zusammen mit allen anderen Kirchen, besonders auch unseren lutherischen Partnerkirchen ist.
  8. Die Person zeigt deutlich und lebt vor, dass die ELKB sich als festen Bestandteil des demokratischen Staates BRD innerhalb eines gemeinsamen Europas und einer für einander verantwortlichen Weltgemeinschaft versteht, sich dafür in Anspruch nehmen lässt und für deren Ziele eintritt.
  9. Die Person schaut darauf, dass sie mit vielen unterschiedlichen Brüdern und Schwestern aus der eigenen Kirche, Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen, im Gespräch ist und sich da immer wieder korrigieren lässt und eingesteht,
    sich geirrt zu haben … oder klar Position behält, auch wenn sie überstimmt wird.
  10. Die Person schaut darauf, dass sie einige/viele Dinge nicht tut, von denen ich meine, dass sie zum Amt einer Bischöfin, eines Bischofs gehören, und tut dafür Dinge, die ich nicht gesehen habe oder über die ich mich sogar ärgere, …. und hilft so dank des Heiligen Geistes die ELKB ansehnlich zu gestalten.

(Artikel aus redaktionellen Gründen um 1 Jahr zurückdatiert)

VonCarsten Kurtz

10 Thesen zum Bischofsamt von Anne-Lore Mauer, Dipl.-Rel.päd. (FH), Erlangen, Gerlinde Tröbs, Dipl.-Rel.päd. (FH), Heilsbronn

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  1. Dem Bischofsamt kommt ein großes innerkirchliches und außerkirchliches öffentliches Interesse entgegen. Die Bischöf*in weiß sich in die Öffentlichkeit genauso gerufen wie in die Stille.
  2. Die Bischöf*in trägt den Willen in sich, Veränderung zu gestalten. Denn Kirche verändert sich, die Welt verändert sich, der Umgang mit christlichen Traditionen ändert sich. Dazu braucht es eine Person der Kirchenleitung, die visionär in diesen Veränderungsprozessen vorangeht.
  3. Die Bischöf*in ist sprachfähig in Sachen des Glaubens und des Menschseins. Sie weiß um die Vielfalt unserer Welt und findet liebevollen Zugang zum Fragmentarischen in ihr selbst und in der Welt. So gelingt es ihr, sich immer wieder suchend außerhalb vermeintlich sicherer Normalitäten und Konstruktionen zu bewegen.
  4. Die Bischöf*in weiß, dass ihr Amt nicht höher anzusehen ist als jedes andere Amt und jeder andere Dienst an Gott und am Menschen.
  5. Die Bischöf*in ist fähig, Dissense auszuhalten und Konflikte als Chance für Entwicklung zu sehen. Verschiedene Interessen, Meinungen und Anliegen sieht sie als Potenzial für eine vielfältige Kirche.
  6. Die Bischöfin hat eine theologisch fundierte Ausbildung und ist berufen und beauftragt für dieses Amt. Diese ordentliche Berufung muss nicht unbedingt an das Amt der Pfarrerin gebunden sein, sondern kann auch ausgesprochen werden für eine andere theologisch ausgebildete Person, die ein Leitungs- und Verkündigungsamt in dieser Kirche ausfüllen kann.
  7. Die Bischöf*in sieht die verschiedenen Berufsgruppen, Gaben und Dienste als unbedingt nötig und fördert das Miteinander der Berufsgruppen, um Kirche agil und sachgerecht gestalten zu können. Sie weiß, dass für die Leitung einer christlichen Kirche auch pädagogische, diakonische, rechtliche, haushalterische, kommunikative und andere Kompetenzen nötig sind, die sie sich aneignet oder die Expertise einholt.
  8. Die Person im Bischofsamt hat das Zusammenspiel der kirchenleitenden Ämter im Blick und weiß um die hohe Kompetenz der Ehren- und Hauptamtlichen, die dort zusammenarbeiten.
  9. Die Bischöf*in ist eine kritikfähige Person, die weiß, dass Beschlüsse der Kirchenleitung und auch eigene Entscheidungen hinterfragbar sind und manchmal auch hinterfragt werden müssen.
  10. Die Bischöfin lässt sich beraten, selbstverständlich auch von außerkirchlichen Expertinnen, wo immer sie in den Genuss kommt, dass ihr eigenes Erkennen und Verstehen endet.

(Artikel aus redaktionellen Gründen um 1 Jahr zurückdatiert)