10 Thesen zur Bischofswahl von Prof. Dr. Reiner Anselm, München

VonCarsten Kurtz

10 Thesen zur Bischofswahl von Prof. Dr. Reiner Anselm, München

this is index.php
  1. Idealerweise vereint die Person, die das Bischofsamt ausübt, alle drei Dimensionen des Christentums, die individuelle, die kirchliche und die öffentliche Dimension.
  2. Eine erkennbare Verankerung im evangelischen Glauben, ein Sinn für die Kirche als Organisation und das Gespür für den spezifischen Beitrag des evangelischen Christentums für das Zusammenleben in der Gesellschaft sind daher
    die drei Kerneigenschaften, die die zukünftige Bischöfin, der zukünftige Bischof mitbringen sollte.
  3. Das Werkzeug, über das die Bischofsperson verfügen kann, ist das Wort, und zwar das geistliche Wort. Erkennbar und unterscheidbar evangelisch sprechen und verkündigen können ohne in die kirchischen Stereotype zu verfallen, ohne aber auch nur religiöse Selbstverständlichkeiten zu verbreiten, ist unverzichtbar.
  4. Die Orte, an denen ein solches Wort zu Gehör gebracht werden kann, sind nicht nur die hervorgehobenen Gottesdienste, sondern auch die Seelsorge, gerade an Mitarbeitenden in der Kirche. In besonderer Weise aber wird sich die Bischofsperson denen zuwenden müssen, denen von Pfarrpersonen und anderen Mitarbeitenden in der Kirche Leid, Gewalt und Unrecht geschehen ist.
  5. Souveräne Sprachfähigkeit im Glauben setzt eine ausgewiesene theologische Kompetenz voraus. Nur wer einen belastbaren eigenen theologischen Kompass hat, kann als Leitungsperson überzeugen.
  6. Durch das Wort wirkt die Bischofsperson auch in die Kirche hinein. Hier wird es besonders darauf ankommen, den Pfarrpersonen und allen anderen, die in und für die Kirche arbeiten, Mut und Motivation zuzusprechen.
  7. Da in der bayerischen Tradition die Bischofsperson ein kirchenleitendes Organ ist, gehören auch die Kompetenz und die Erfahrung, eine Organisation zu leiten, zu den unverzichtbaren Eigenschaften. Gerade angesichts des Konzentrationsprozesses, in dem die Kirche steht, ist diese Fähigkeit unabdingbar.
  8. Zu dieser Leitungskompetenz gehört es auch, mit Konflikten konstruktiv, transparent und fair umzugehen. Wo immer schmerzliche Entscheidungen getroffen werden müssen, hat die Bischofsperson dafür zu sorgen, dass solche Entscheidungen keine Personen diskreditieren.
  9. Die Bischofsperson ist – wie andere Inhaberinnen und Inhaber des besonderen Amtes – Repräsentantin sehr unterschiedlicher individueller Glaubensrichtungen und Lebensstile. Repräsentation kann daher nicht durch eine an Quoten orientierte Zugehörigkeit – Stadt oder Land, Frau oder Mann, progressiv oder konservativ – erreicht werden, sondern allein durch ein transparentes Wahlverfahren.
  10. Die Bischofsperson repräsentiert die evangelischen Christenmenschen nach innen und nach außen, insbesondere gegenüber den Medien und der politischen Öffentlichkeit. Der besondere Auftrag besteht dabei in der Orientierung am Gemeinsinn, nicht in der Unterstützung einzelner politischer Positionen.

(Der Artikel wurde aus redaktionellen Gründen um 1 Jahr zurückdatiert)

Über den Autor

Carsten Kurtz administrator

Schreibe eine Antwort